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Veröffentlicht am: 10.11.2022

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Eisenberger Schortental“

Luftbild Schortental

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 03. November 2022 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Eisenberger Schortental“ in der Fassung von Oktober 2022 bestätigt sowie die Beteiligung  der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4a  Abs. 3 BauGB für die verkürzte Dauer von zwei Wochen beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Sport- und Erholungskomplexes Eisenberger Schortental“ umfasst im Wesentlichen die Flächen der Sport- und Erholungsanlage Schortental und deren direkt anliegenden Erweiterungsflächen.

Ziel der Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Eisenberger Schortental“ ist die Neuanlage von Stellplätzen, einer Löschwasserzisterne sowie der Aufstellung einer Bebauung  für ergänzende Freizeit- und Eventveranstaltungen.

Der geänderte Entwurf des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Erweiterung des Sport- und Erholungskomplexes Eisenberger Schortental“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung von Oktober 2022 - liegt in der Zeit vom 21. November 2022 bis zum 06. Dezember 2022 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
 

Dienstzeiten:

  • Dienstag: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
  • Montag: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 -12:00 Uhr


Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten der Änderungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

 

Eisenberg,  10. November 2022

Kieslich
Bürgermeister