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Veröffentlicht am: 17.02.2023

Landkreis sucht Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss sucht für die neue Amtsperiode Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 01. Januar 2024.

Symbolbild Paragraf

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Saale-Holzland-Kreis wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Dies ist nicht zwingend an bestimmte pädagogische Berufsgruppen gebunden. In einem Jugendgericht wirken jeweils eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe mit.
Im Landkreis werden 23 Jugendschöffinnen und 23 Jugendschöffen gesucht. Davon müssen sieben Jugendschöffinnen und sieben Jugendschöffen im nördlichen Teil des Landkreises wohnen.

Das Jugendamt nimmt die Bewerbungen für dieses Ehrenamt in der Justiz entgegen und bereitet die Vorschlagslisten für den Jugendhilfeausschuss am 11. Mai 2023 vor. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich bis 31. März 2023 beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit, Im Schloß in 07607 Eisenberg bewerben.

Bitte nutzen Sie das auf der Homepage des Saale-Holzland-Kreises unter www.saaleholzlandkreis.de bereitgestellte Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und lesen sich die Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch. Gern senden wir Ihnen die Bewerbungsformulare nebst der Hinweise zum Datenschutz auch postalisch zu. Auf der Internetseite sind Informationen zur Schöffenwahl eingestellt, u.a. die aktuelle Fassung der Broschüre "Das Schöffenamt in Thüringen".
Interessierte können sich direkt an das Jugendamt des Saale-Holzland-Kreises per Mail an a3@lrashk.thueringen.de oder telefonisch an 036691/70633 wenden.