Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ der Stadt Eisenberg: Amtliche Bekanntmachung zur Zwischenabwägung, Billigung des Entwurfes und öffentlichen Auslegung

B-Plan "Neubau Verwaltungsgebäude Jenaer Straße 40" - Grafik Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ beschlossen. Gleichzeitig wurden der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ in der Fassung vom 4. November 2024 und die Begründung gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss Nr. EIS-0343/2024 wurde im Amtsanzeiger der Stadt Eisenberg am 20.12.2024 bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ ist die Schaffung von Baurecht für das Vorhaben - Neubau eines Verwaltungsgebäudes – und die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes im innerstädtischen Bereich der Stadt Eisenberg. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Planes umfasst in der Gemarkung Eisenberg, Flur 4 die Flurstücke 1436/61, 2080, 2218/7, 2218/10 und 2218/11 sowie in der Gemarkung Eisenberg, Flur 10 das Flurstück 2079/30. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 17.963 m².

(Hinweis: Während der Planaufstellung fanden Änderungen in der Bodenordnung einschließlich neuer Flurstücknummerierungen statt. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist unverändert, allerdings waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses und des Vorentwurfes folgende Flurstücksbezeichnungen gültig: 2218/6 (teilweise), 2080, 2079/30, 2218/5 (teil-weise) und 1436/52 (teilweise).)

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ und dessen Begründung in der Fassung vom 4. November 2024 liegen in der Zeit vom 7. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

  • Dienstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch in der Zeit 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr
     
  • Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
  • Montag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: in der Zeit von 09:00 bis 12.00 Uhr

Die Unterlagen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der o. g. Zeit der Offenlage auch auf der Internetseite der Stadt Eisenberg www.stadt-eisenberg.de unter der Rubrik – Rathaus – Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eisenberg, 18. Dezember 2024 

Kieslich
Bürgermeister
 

B-Plan "Neubau Verwaltungsgebäude Jenaer Straße 40" - Grafik Geltungsbereich

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“. Begrenzt wird der Geltungsbereich im Wesentlichen: im Süden von der L 3007 Jenaer Straße); im Westen von der Mönchsgasse und im Osten vom bestehenden Baustoffhandel und der Anbindung an den Kreisverkehr Saasa-Ost.

Hinweise

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich.
Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
 

Dokumente

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