Ehrenamtliche Richterinnen & Richter für das Verwaltungsgericht Gera gesucht

Im Herbst 2025 werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter entscheiden zusammen mit den Berufsrichtern in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richter mit.
Der Saale-Holzland-Kreis hat für das Verwaltungsgericht Gera eine Vorschlagsliste mit mindestens 15 Bürgern aufzustellen, unter denen der beim Gericht eingesetzte Wahlausschuss eine Auswahl treffen wird. Die Zahl der ehrenamtlichen Richter ist so zu bemessen, dass diese voraussichtlich zu höchstens zwölf Tagen im Jahr zu den Sitzungen des Gerichts herangezogen werden.
Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter/ehrenamtliche Richterin sind
- der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
- die Vollendung des 25. Lebensjahres und
- der Wohnsitz im Gerichtsbezirk.
Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Saale-Holzland-Kreises können sich bis zum 1. Juni 2025 schriftlich beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Büro Kreistag, Im Schloss, 07607 Eisenberg oder per E-Mail (kreistag@lrashk.thueringen.de) bewerben, unter Angabe von Vor- und Nachname (auch Geburtsname), Geburtsort, Geburtstag, Wohnanschrift sowie Beruf.
Weitergehende Informationen sind telefonisch unter der Rufnummer 036691 / 70172, -173 erhältlich.