Der Bürgermeister - Befugnisse, Zuständigkeiten & Aufgaben

Das Amt des Bürgermeisters verfügt über unterschiedliche Befugnisse, Zuständigkeiten und Aufgaben in der Stadtverwaltung, wie auch im Stadtrat. So ist der Bürgermeister der hauptamtliche Verwaltungsleiter und übernimmt somit Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Mitarbeitern der Stadtverwaltung Eisenberg. 

Weiterhin führt der Bürgermeister den Vorsitz im Stadtrat und leitet die Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses. Er ist ebenso, wie die Stadträte, stimmberechtigt und nimmt neben den Stadtrats- und Hauptausschusssitzungen auch an den Sitzungen des Bauausschusses, des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses, sowie des Kulturausschusses als ordentliches Mitglied teil. 

Vertreten wird er von seinen Stellvertretern, dem ersten und zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten, welche durch den Stadtrat gewählt werden.

Die im Stadtrat getroffenen Beschlüsse sind durch den Bürgermeister, als Verwaltungsleiter, zu vollziehen. Weiterhin erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Des Weiteren erledigt er die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde, tätigt Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie die Einstellung, Höhergruppierung, Versetzung und Entlassung aller Arbeiter und Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit den Beamten des einfachen und mittleren Dienstes vergleichbar ist. Er erledigt die ihm durch Beschluss des Stadtrates im Einzelfall mit dessen Zustimmung oder allgemein durch die Hauptsatzung zur selbständigen Erledigung übertragenen Angelegenheiten.

Zu den laufenden Angelegenheiten gehören beispielsweise der Vollzug der Ortssatzungen, Beschaffungen des laufenden Geschäftsbedarfes, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen oder die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben bis zu einer festgesetzten Summe. 

Weitere Informationen zu den Befugnissen, Zuständigkeiten und Aufgaben finden Sie auch in unserer Hauptsatzung, in den zugehörigen Änderungen sowie in unserer Geschäftsordnung.

Seit 2018 ist Michael Kieslich (CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands) Bürgermeister der Stadt Eisenberg. Er ist 2024 für eine neue sechsjährige Amtszeit bis 2030 wiedergewählt worden.