Lärmaktionsplanungen
Lärm ist heutzutage eine der bedeutendsten Umweltprobleme, welche große Teile der Bevölkerung weltweit beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erfolgen. Auch die Stadt Eisenberg ist mit dieser Aufstellung befasst und hat im Jahr 2021 die dritte Stufe dieser Planung abgeschlossen. Die Ergebnisse fließen in weitere Planungen ein. Ebenso ist die Lärmaktionsplanung Thema in den erfüllten Gemeinden Hainspitz und Gösen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Lärmaktionsplan und seine Entstehung.
Was ist der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan ist eine gesamtstädtische Planung, welche eine Grundlagenanalyse zur Lärmsituation im Stadtgebiet und einen konzeptionellen Teil umfasst, welcher Maßnahmen vorschlägt, um die Lärmsituation in Eisenberg zu verbessern.
Bei der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne kommt der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zu. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden.
Nach der Erstellung und dem Beschluss durch den Stadtrat, ist der Lärmaktionsplan selbstbindend für alle weiteren Planungen und sollte ständig berücksichtigt werden.
Was sind die größten Lärmquellen?
Die Lärmkartierung zeigt, dass die größten Lärmquellen die Hauptverkehrsstraßen in der Kreisstadt sind. Hierzu gehören unteranderem die Landesstraßen L3007 (ehemalige Bundesstraße B7), L1071 (Gösener Straße), L1073 (Klosterlausnitzer Straße) und die dazugehörigen Platz- und Knotensituationen.
Weiterhin geht auch von der um Eisenberg führenden Bundesautobahn A9 Berlin - München eine hohe Lärmbelastung aus. Die eingebundenen Eisenbergerinnen und Eisenberger merkten dies mehrfach im Rahmen der Bürgerbeteiligung an.
Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen um Lärm entgegenzuwirken?
Lärm ist heutzutage eine der bedeutendsten Umweltprobleme, welche große Teile der Bevölkerung weltweit beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erfolgen. Auch die Stadt Eisenberg ist mit dieser Aufstellung befasst und hat im Jahr 2021 die dritte Stufe dieser Planung abgeschlossen. Die Ergebnisse fließen in weitere Planungen ein.
Wie wurde die Eisenberger Bevölkerung eingebunden?
Die Eisenbergerinnen und Eisenberg und weitere wichtige Akteure sind intensiv in den Erstellungsprozess zum Lärmaktionsplan eigebunden worden. So fand im November 2019 eine für Eisenberg neue Form der Bürgerbeteiligung statt - das sogenannte Planungscafé. Rund 70 Teilnehmende diskutierten an unterschiedlichen Stationen zum Verkehrslärmproblematik in der Kreisstadt. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der einzelnen Gesprächsrunden fand eine Podiumsdiskussion mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Planung statt. Die im Planungscafé vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bei der Erstellung des Lärmaktionsplans nach Möglichkeit mit eingebunden. Auch die von den Bürgerinnen und Bürgern genannten ruhigen Orte in der Stadt wurden mit festgehalten (siehe Abbildung).
Wie geht es bei der Lärmaktionsplanung weiter?
Da der Lärmaktionsplan eine selbstbindende Charakteristik besitzt, wird er bei allen weiteren Planungen in der Stadt Eisenberg Berücksichtigung finden. Auch einzelne Maßnahmen aus dem konzeptionellen Teil sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden, beziehungsweise sind bereits umgesetzt.
Wo finde ich die Lärmkartierung?
Die vollständige Lärmkartierung (Gebäudemodell 2022) ist über den Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zu finden. Hier besteht die Möglichkeit, die Kartenausschnitte an unterschiedliche Maßstäbe anzupassen.
Eine einfache Übersichtskarte aus der Lärmkartierung finden Sie hier: Hier gelangen Sie zu einer Lärmkartierung im Maßstab 1:25.000.
Lärmaktionsplanung Gösen
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Gösen
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen auszulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Gösen hängt gemäß §13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:
1. Gemeindehaus (Dorfstraße Nr. 15 – ehem. Schule)
2. Bushaltestelle Törplaer Straße - Wartehalle
3. Ecke Hausnummer 49 (alte Scheune)
4. Dorfgemeinschaftshaus – Hausnummer 43 a
öffentlich aus.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 6. November 2024 bis 20. November 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
Dienstzeiten
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
- Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Eisenberg, 30. Oktober 2024
gez. Heidrich
Bürgermeisterin
Lärmaktionsplanung Hainspitz
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Hainspitz
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen auszulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Hainspitz hängt gemäß §13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:
1. Gemeindesaal
2. Kirchstraße
3. Siedlung
4. Ecke Burgstraße
5. Döllschützer Weg - Ecke - An den Feldern
6. Seedamm - ehemaliger Konsum
7. Lindners Berg - Ecke - Klengelscher Weg
öffentlich aus.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 6. November 2024 bis 20. November 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
Dienstzeiten
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
- Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Eisenberg, 30. Oktober 2024
gez. Lehmann
Bürgermeister
Lärmaktionsplanung Petersberg
Die Gemeinde Petersberg hat einen Lärmaktionsplan der Stufe 4 aufgestellt. Dieser kann hier aufgerufen werden.