Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne"

Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2023 den Aufstellungsbeschluss Nr. RAU-0016/2023 zu o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. §12 Abs. 2 BauGB gefasst. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht und die grundsätzlich städtebauliche Einordnung und bauplanungsrechtliche Genehmigung für die Sicherung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung des "Garten der Sinne" in Rauschwitz.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat in seiner Sitzung am 8. August 2024 den Vorentwurft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne" in der Fassung vom 15. Juli 2025 bestätigt, die Begründung in der Fassung vom 15. Juli 2024 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 9. September 2024 bis 11. Oktober 2024 durchgeführt.

Die dazu eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das beauftragte Planungsbüro Boy und Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH aus Naumburg/Saale bewertet, in die Zwischenabwägung in der Fassung vom 6. März 2025 eingearbeitet und durch den Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 beschlossen. Die Hinweise, Anregungen und Forderungen wurden dahingegend durch das Planungsbüro in den nun vorliegenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingearbeitet.

Der vorliegende Entwurf mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung in der Fassung vom 15. April 2025 und die artenschutzrechtliche Vorprüfung in der Fassung vom März 2025 liegen in der Zeit vom 19. Mai 2025 bis zum 19. Juni 2025 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

  • Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
     
  • Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
  • Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Der vorliegende Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne" kann auch auf der Internetseite der Stadt Eisenberg www.stadt-eisenberg.de unter der Rubrik – Rathaus – Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rauschwitz, 08.05.2025

Claus
Bürgermeister Rauschwitz