Kommunale Wärmeplanung
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Wandel des Energiesystems von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu den erneuerbaren Energien. Damit die Energiewende gelingt, ist jedoch maßgeblich vom Erfolg der Wärmewende abhängig. Mit der Wärmewende steht Deutschland vor den größten infrastrukturellen Erneuerungen der letzten Jahrzehnte. Das notwendige strategische Planungsinstrument dafür ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Über 90% der Endenergie für Wärmeanwendungen werden in den privaten Haushalten jährlich verbraucht. Dabei wird überwiegend Erdgas gefolgt von Heizöl eingesetzt. Zeitgleich herrscht große Verunsicherung, welche Wärmeversorgung zukunftstauglich ist.
Die Kommunale Wärmeplanung gibt Antwort auf die Frage, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet zukünftig besonders geeignet ist.
Informieren Sie sich auf unserer Seite über die konkreten Prozessschritte, erhalten Sie weiterführendes Wissen zu Rahmenbedingungen, Organisation und Akteursbeteiligung, um die KWP ziel- und gemeinwohlorientiert für die Stadt Eisenberg und ihren Gemeinden anzugehen.
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung zusammengestellt. Mit einem Klick auf die Frage erhalten Sie die entsprechende Antwort.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die Aufgabe, strategische, effiziente und langfristige Lösungen für das ganze Gemeindegebiet zu entwickeln, ist durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) an die Kommunen übertragen worden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingegen setzt direkt an der Heizungstechnik an. Neue Heizungen müssen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt mit höheren Anteilen erneuerbarer Energie betrieben werden. Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen sich aber nicht allein Gedanken machen, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiges, strategisches Planungsinstrument, mit dem für das gesamte Gemeindegebiet der Weg zu einer Wärmeversorgung frei von fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl aufgezeigt wird. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude.
Sie ist damit ein zentrales Instrument, um die Wärmewende für unsere Zukunft zu gestalten und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Die Wärmeplanung zeigt auf, wo der Fernwärmeausbau bzw. der Neubau von Wärmenetzen geprüft wird und wo auch zukünftig individuelle Heizungen benötigt werden.
Die Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und bietet noch keine Ausbaugarantie oder Termingarantie für Wärmenetze.
Welchen Zweck erfüllt die Kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Gemeindegebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte. Dafür wird das Gemeindegebiet in sogenannte Wärmeversorgungsgebiete unterteilt.
Für jedes dieser Gebiete wird geprüft, welche Heizform künftig am besten geeignet ist – sei es der Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz, eine dezentrale Lösung wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder auch noch offene Prüfergebnisse, bei denen weitere Untersuchungen nötig sind. Eine interaktive digitale Karte – der sogenannte „Digitale Zwilling“ - stellt die Ergebnisse übersichtlich und adressgenau dar. Die Karte wird auf der Webseite abrufbar sein.
Die Wärmeplanung schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Stadt selbst. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die klimafreundliche Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Wer ist am Prozess beteiligt?
Die planungsverantwortliche Stelle im Sinne ist die Stadt Eisenberg. Ihr obliegt die federführende Organisation und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung u.a. aus den Bereichen Amt für Bauen & Wirtschaftsförderung, Hauptamt und Stadtmanagement beteiligt.
Außerdem sind weitere Akteure eingebunden, wie Schornsteinfeger, Netzgesellschaft, Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, städtische Gesellschaften, Gemeinderäte usw. Zentraler Partner sind die Stadtwerke und Netzgesellschaft Eisenberg, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht.
Zur weiteren fachlichen Unterstützung bei der Erstellung der KWP ist seitens der Stadt Eisenberg ein Planerauswahlverfahren – angelehnt an eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb – zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt wurden. Im Rahmen des Verfahrens wurden fünf geeignete Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Den Zuschlag erhielt das Unternehmen BCC-ENERGIE GmbH aus Schkeuditz. Ein regionales Unternehmen mit langjähriger Expertise in energetischen Vorhaben zum Schwerpunkt Energieeffizienz und Klimaschutz, bei der Begleitung von Kommunen, Industrieunternehmen, Landwirtschaft und privaten Sektoren bei der strategischen Maßnahmenentwicklung und -umsetzung.
Mehr zur BCC-ENERGIE GmbH erfahren Sie hier .
Wie ist der aktuelle Stand der Stadt Eisenberg?
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist ein Prozess, der in mehreren Phasen abläuft. Nach der Ausschreibungsphase zur Vergabe der KWP startete die Stadt Eisenberg im Mai 2026 mit der kommunalen Wärmeplanung. Aktuell befinden wir uns in der Datenerhebung zur Phase 1: der Bestandsanalyse.
Phase 1: Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse – eine wichtige Grundlage nach § 15 WPG – umfasst die Ermittlung des Status quo der aktuellen Wärmeversorgung des beplanten Gebiets, d. h. des derzeitigen Wärmebedarfs oder Wärmeverbrauchs, vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen und für die Wärmeversorgung relevanter Energieinfrastrukturanlagen sowie dessen georeferenzierte Darstellung.
Die Ergebnisse bilden die Einteilung beplanter Gebiete / Teilgebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und die spätere Grundlage für die Phase 3 des Zielszenarios.
- Aktueller Wärmebedarf- und Verbrauch und THG-Emissionen
- Gebäudetypen und Baualtersklassen
- Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude
- Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen sowie Power to Heat- Anlage
- Anlagen für erneuerbare Energien
Phase 2: Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse sieht die systematische Analyse der im beplanten Gebiet / Teilgebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme sowie zur zentralen Wärmespeicherung vor.
Ziel ist eine hinreichend genaue Abschätzung vorhandener Potenziale für Wärmeerzeugung aus zielkonformen Energiequellen sowie der Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion.
- Potentiale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen usw.
- Mögliche Verdichtung und Ausbau der Fernwärme
- Lokal verfügbare Potentiale für erneuerbare Energien (Biomasse, Wind, PV)
Phase 3: Zielszenarien und Umsetzungsstrategie
Ziel der Entwicklung des Zielszenarios und der Einteilung beplanter Gebiete / Teilgebiete in Wärmeversorgungsgebiete ist es, die Erkenntnisse der vorangegangenen Schritte zu einem konsistenten Zielbild für das gesamte beplante Gebiet zusammenzufassen. Die Entwicklung des Zielszenarios geht aus der Betrachtung und Abwägung unterschiedlicher zielkonformer Entwicklungspfade hervor. Mit der Umsetzungsstrategie soll das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum jeweiligen Zieljahr erreicht werden können. Darunter werden nachfolgende Punkte betrachtet:
- Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme)
- Abwärme aus Industrie und Abwasser
- Deckung des zukünftiges treibhausgasneutralen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien
- Darstellung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung
- Darstellung einer räumlich aufgelösten Wärmeversorgungsstruktur für die Betrachtungszeitpunkte der Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045
Phase 4: Der Kommunale Wärmeplan und Maßnahmen
- Formulierung eines Transformationspfades mit Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur
Wann wird die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?
Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. Für Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 EW bedeutet dies, Stichtag ist der 30. Juni 2028.
Die Stadtverwaltung sieht jedoch nach Abschluss die Veröffentlichung des finalen Wärmeplans für das Halbjahr des Jahres 2027 vor.
Der Wärmeplan ist nachfolgend regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, auf Basis aktueller Informationen und Erkenntnisse zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. D.h., für unser Gemeindegebiet erfolgt die erste Evaluierung im Jahr 2030.
Welche Verbindlichkeiten entstehen daraus?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Der kommunale Wärmeplan stellt demnach für Dritte eine wichtige Informationsgrundlage dar, um Akteure der Wärmewende sowie die Bevölkerung frühzeitig von der avisierten Zukunft der Wärmeversorgung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf eine bestimmte Versorgung besteht dadurch jedoch nicht.
Wer finanziert die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?
In Thüringen regelt die "Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen (ThürWPKEVO)" den Ausgleich der Kosten für die kommunale Wärmeplanung.
Den Kommunen – konkret den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften – die gemäß dem Wärmeplanungsgesetz als planungsverantwortliche Stellen agieren, wird ab Oktober 2024 bis einschl. 2028 eine jährliche Zuweisung für Personal, die Durchführung externer Gutachten sowie Beteiligungsprozesse zur Verfügung gestellt. Thüringen ist damit das erste Bundesland, das die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung regelt.
Gibt es Informationsveranstaltungen vor Ort?
Nach derzeitigen Bearbeitungsstand ist eine öffentliche Bürgerveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus Bestands- und Potenzialanalyse im Zeitraum November 2026 geplant.
Die Vorstellung der finalen kommunalen Wärmeplanung ist für den Juni 2027 avanciert und erfolgt separiert in zwei Terminen für das Stadtgebiet Eisenberg und die erfüllenden Gemeinden.
Auf dieser Seite erhalten Sie rechtzeitig genauere Informationen zu den stattfindenden Terminen.
Wo finde ich weitere Informationen oder auch Beratungsstellen?
Die Thüringer Energie- und GrennTech-Agentur - kurz ThEGA - bietet für Kommunen, Unternehmen aber auch für Privatpersonen eine umfangreiche Wissensplattform an. Nutzen Sie hierfür die bereitgestellten Online Tools wie beispielsweise den Energieatlas, den Solarrechner, den Bauwegweiser und viele weitere. Zusätzlich bietet der Veranstaltungskalender zu erneuerbaren Energien & Klimaschutz in Thüringen interessante Formate zur Beteiligung aller Interessengruppe an.
Sonstige Beratungsangebote zum Thema energieeffiziente Gebäude, Heizen, Wärmedämmung oder Strom sparen finden Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen in Eisenberg.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
In der Stadtverwaltung Eisenberg ist die kommunale Wärmeplanung fachlich im Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung angesiedelt. Zuständig hierfür ist Herr Kluge.
Tel.: 036691 / 73 485
Mail: waermeplanung@rathaus-eisenberg.de


