FAQ - Häufigste Fragen zum Bauvorhaben

In unserem FAQ haben wir die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten rund um die Baumaßnahme für Sie zusammengestellt.
Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, hilft Ihnen das Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg gern weiter.

Sanierung Roßplatz 2. BA

Kontakt: 
Stadt Eisenberg | Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung
Markt 27
07607 Eisenberg
Tel: 036691 73-446
E-Mail: bauen@rathaus-eisenberg.de

Busbetrieb

Wird die vorhandene Bushaltstelle während der Bauzeit weiterhin angefahren?

Die Stadtbushaltestelle Mohrenstraße/Mühlenstraße wird vorübergehend an den Schöppeteich verlegt. Ersatzweise wird auch die frühere Haltestelle am Roßplatz bedient. Somit ist der  Busbetrieb weiter gewährleistet.  
Die neue Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" erhält einen eigenen Haltestellenbereich und  wird barrierefrei ausgebaut. Auch ist ein Buswartehäuschen vorgesehen.  

Verkehrsführung & Umleitung

Wie wird der Verkehr während der Baumaßnahme geführt?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Es werden dabei zwei innerörtliche  Umleitungen / Bauphasen unterschieden.

Verkehrsführung 1. Phase

Klicken Sie auf den Plan um ihn in einem neuen Fenster hochaufgelöst zu öffnen und in der vergrößerten Variante ansehen zu können.

Bild

In der ersten Umleitungsetappe wird die Mühlenstraße im Baufeld gesperrt, der Durchgangsverkehr wird über die Klosterlausnitzer Straße (L 1073) und das nachgeordnete Netz umgeleitet; der Anliegerverkehr wird über die jeweils freien Abschnitte von Mühlen- und Mohrenstraße sowie die ausgeschilderten Zufahrten geführt. 
Die Umleitungsphase 2 wird rechtzeitig hier veröffentlicht. 

Wird die Verkehrsführung nach Abschluss der Baumaßnahme geändert?

Der Verkehr auf der Mühlenstraße erhält zukünftig Vorrang vor dem Verkehr auf der  Mohrenstraße, geregelt wird dies mit einem Stoppschild sowie einer entsprechenden  Haltelinie.  

Parken

Wird es während der Baumaßnahme Parkverbote in den Nebenstraßen geben?

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über das städtische Straßennetz, u. a. auch durch das  Wohngebiet "Höllkopf". Um den Verkehrsfluss sicherzustellen wird es erforderlich sein teilweise Parkverbote einzurichten.  

Wird sich die Parkraumsituation mit der Neugestaltung der Mühlenstraße/Mohrenstraße ändern?  

Insgesamt werden zehn neue Stellflächen in Längs- (fünf Mal) bzw. in Schrägaufstellung (fünf Mal) errichtet.  

Werden Ersatzflächen zum Parken geschaffen?

Die Schaffung von Ersatzparkflächen während der Baumaßnahme wurde geprüft. Eine Bereitstellung von Ersatzparkflächen ist nicht möglich.

Anlieferung & Umzüge

Sind die Zufahrten während der gesamten Bauzeit erreichbar?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung (jeweils einer der zwei Teilbereiche) durchgeführt.  Die Grundstücke sind jederzeit fußläufig zu erreichen, eine Zufahrt zu den Grundstücken kann  jedoch nicht sichergestellt werden. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Baufirma  möglicherweise ein Zeitfenster für eine Zufahrt eingeordnet werden. Eine rechtzeitige  Abstimmung mit der Baufirma (mindestens 14 Tage vorher) ist einzuplanen.  

Ver- & Entsorgung

Ist eine regelmäßige Müllabfuhr während der Baumaßnahme gewährleistet?

Mit der Abfallwirtschaft und der Baufirma wird die Müllentsorgung vor Baubeginn besprochen.  Es wird Sammelplätze geben, zu denen die Mülltonnen gebracht werden. Teilweise werden  auch die angrenzenden Straßen zu nutzen sein. Je nach Bauzustand wird dies durch die  Baufirma unterstützt.  

Werden Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung und/oder Telekommunikationsanschlüsse unterbrochen?

Im Zeitraum der Umbindungen von Hauptleitungen und Hausanschlüssen wird es technologiebedingt zu Unterbrechungen kommen. In diesem Fall werden die unmittelbar betroffenen Anwohner durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen im Voraus informiert.

Bauablauf und Bauumfang 

Wird die Baumaßnahme in mehreren Abschnitten durchgeführt?

Die Baumaßnahme wird in zwei Teilbereiche/Bauphasen untergliedert. Dies ist aufgrund der erforderlichen Umleitungsführung notwendig.  

Warum werden die Straßen Ziegelgasse/Tannecker Gasse nicht gleich mit saniert? 

Diese Abschnitte sollen sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme "Mühlenstraße/Mohrenstraße" anschließen. Aufgrund des umfangreichen Bauumfanges und der  erforderlichen Umleitungsführung ist eine Trennung notwendig. Entsprechende  Fördermittelzusagen stehen noch aus.  

Wie lange wird im 2. Abschnitt gebaut? 

Das Bauende ist – vorbehaltlich witterungs- und bauablaufbedingter Änderungen – für Weihnachten 2026 vorgesehen. 

Lediglich Begrünungsvorhaben können wetterbedingt auf Anfang 2027 verschoben werden. 

Wird die Baustelle überwacht?

Ja, seitens der Naumburger Bauunion wird auf der Baustelle eine mobile Baustellen-Überwachung eines externen Dienstleisters eingesetzt. Diese überwacht den eingezäunten Baustellenbereich, um ein Betreten der Baustelle durch Unbefugte, Vandalismus und auch Diebstahl von teuren Rohstoffen und Werkzeugen zu verhindern. Sofern ein unbefugtes Betreten der Baustelle erkannt wird, wird der Unbefugte zum unmittelbaren Verlassen der Baustelle aufgefordert. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der kostenpflichtige Einsatz eines Wachdienstes oder auch der Polizei die Folge. Die Erziehungsberechtigten sind angehalten auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Eine Personenidentifizierung ist im Rahmen der Baustellen-Überwachung möglich.

Wer beteiligt sich an der Baumaßnahme?

Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg und die Netzgesellschaft Eisenberg mbH sind neben der Stadt Eisenberg Teil der Gemeinschaftsmaßnahme. 

Was wird alles erneuert?

Neben einer grundhaften Fahrbahnerneuerung stehen neue Gehwege, neue Parkstellflächen, eine Bushaltestelle und eine neue Straßenbeleuchtung auf dem Plan. 
Die Ver- und Entsorgungsunternehmen werden sich der Erneuerung der technischen Infrastruktur (Trinkwasser, Abwasser und Strom) annehmen.

Ist der Denkmalschutz involviert?

Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wird nur bei Bedarf baubegleitend zu den Tiefbauarbeiten archäologische Untersuchung durchführen. 

Welche Kosten sind zu erwarten? 

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung (elektronisch) wurden die Bauleistungen an das Bauunternehmen Naumburger Bauunion GmbH & Co Bauunternehmung KG, OT Görschen, Gewerbegebiet Südring 2, 06618 Mertendorf vergeben.

Für die einzelnen Auftraggeber und Bauteile ergeben sich folgende Bausummen (Rundungsdifferenzen umrechnungsbedingt):

Stadt Eisenberg 
Bauteil 1 – Straßenbau Gehwege, Parkstellflächen, Bushaltestelle und Seitenbereiche: 
773.756,82 €

Stadt Eisenberg
Bauteil 2 – Straßenbeleuchtung:
72.098,27 €

Zweckverband Eisenberg 
Bauteil 3 – Trinkwasserleitungen: 
254.324,05 €

Zweckverband Eisenberg
Bauteil 4 – Mischwasserkanalisation:
252.626,59 €

Netzgesellschaft Eisenberg
Bauteil 5 – Erdbau Stromleitungen:
27.403,70 €

Gesamtsumme:  1.380.209,43 €

Gibt es Fördermittel?

Ja, die Stadt Eisenberg erhält Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung. 
Der städtische Anteil ist bisher anteilig im Zuwendungsbescheid berücksichtigt. Eine Nachbewilligung ist in Vorbereitung.

Kosten: 671.000,00 €

Fördermittel: 446.917,36 €

Eigenanteil:  224.082,64 €

Die Förderung erfolgt aus folgenden Mitteln: 
Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" - BL-LZ 1.0 mit 66,67 % Förderung

Müssen Grundstückseigentümer mit einer Kostenbeteiligung rechnen? 

Eine Kostenbeteiligung der an der Baumaßnahme anliegenden Grundstückseigentümer ist für die Baukosten der Bauteile 1 und 2 (Stadt Eisenberg) nicht angezeigt. 
Über eine erforderliche Kostenbeteiligung der anliegenden Grundstückseigentümer durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen (Bauteile 3, 4 und 5) informieren diese Unternehmen die anliegenden Grundstückseigentümer gemäß den individuellen Erfordernissen eigenständig.

E-Mobilität & Ladesäulen

Werden Ladesäulen vorgesehen?

Die Errichtung von Ladesäulen wurde geprüft. Bei den Parkplätzen im Bereich Mühlenstraße/Mohrenstraße handelt es sich überwiegend um Parkplätze, die von Anliegern genutzt  werden. Bei Berücksichtigung von Ladesäulen würden diese Parkplätze wegfallen, daher wird  darauf verzichtet. Die Möglichkeit der Anordnung von Ladesäulen an anderen Standorten wird  weiter geprüft. 

Verkehrsraumgestaltung

Wird der Gehweg zukünftig nachhaltig geschützt und das widerrechtliche Parken durch Poller oder hohe Bordsteine unterbunden?

Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Zusätzliche Poller, Geländer etc. sind nicht vorgesehen.

Ist eine bauliche Trennung von Auto-, Park- und Fußverkehr vorgesehen?

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist eine bauliche Trennung mittels Hochbord vorgesehen.  
Zwischen Fahrbahn und Parkstellflächen erfolgt die bauliche Trennung mittels Rundbord.
Zwischen Parkstellflächen und Seitenflächen wiederum mittels Hochbord.  

Ist auf dem Abschnitt ein durchgängiger und separater Radweg geplant?

Aufgrund begrenzter Fahrbahnbreiten und nicht vorhandener Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern im Baubereich ist eine Anordnung eines separaten Radweges nicht möglich. Auch die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/Radweges ist aufgrund der  begrenzten Gehwegbreiten nicht planbar.  
Außerdem ist ein Anschluss an eine vorhandene Radwegeführung an den Bau-Enden nicht  gegeben.

Begrünung

Werden in diesem Abschnitt Bepflanzungen vorgenommen.  

Ja, im Bereich der Mühlenstraße besteht die Möglichkeit für die Anlage von zwei Pflanzflächen.  Es sind vier Bäume sowie Unterpflanzungen von Bodendeckern vorgesehen. Witterungsbedingt kann sich diese Maßnahme auf das Folgejahr verschieben.