Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenberg/Thüringen vom 11.12.2025 wird genehmigt.“
EIS-0510/2026
„Beschäftigte der Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen erhalten im öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse ein Rederecht, sofern dies zur fachlichen Erläuterung von Verwaltungsvorlagen oder zur Beantwortung von Fragen erforderlich ist.
Das Rederecht wird durch den jeweils Vorsitzenden der Sitzung erteilt.“
EIS-0511/2026
„Beschäftigte der Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen erhalten im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates sowie seiner Ausschüsse ein Anwesenheitsrecht, sofern ihre Teilnahme für die Beratung oder Entscheidung eines Tagesordnungspunktes notwendig ist.
Die Feststellung der Notwendigkeit trifft der jeweilige Vorsitzende der Sitzung im Benehmen mit dem Bürgermeister.
Mit der Anwesenheit ist ein Rederecht verbunden, das der fachlichen Beratung dient und durch den Vorsitzenden der Sitzung erteilt wird.
Zuständigkeits- und Geheimhaltungspflichten
Die Teilnahme und Ausübung des Rederechts erfolgt im Rahmen der dienstlichen Zuständigkeiten der Beschäftigten und unter Beachtung der geltenden Verschwiegenheitspflichten für nichtöffentliche Sitzungen.
Der Bürgermeister stellt sicher, dass die jeweils zuständigen Amtsleiter und oder deren Beauftragte im Einzelfall benannt und zur Teilnahme aufgefordert werden.
Die Beschlüsse 24-VII/19 und EIS-0444/2025 werden hiermit aufgehoben.“
EIS-0503/2026
“Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im Interesse von Kindern und Familien in der Stadt Eisenberg/Thüringen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden,
2. Förderanträge nach Maßgabe der Richtlinie zu prüfen und zu bewilligen sowie
3. die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Die Richtlinie tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Stadt Eisenberg für die Vergabe der Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG außer Kraft.”
gez. Kieslich
Bürgermeister

