Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.05.2026 wird genehmigt.“

EIS-0528/2026

„Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 31.03.1999 über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen (Beschlussnummer 420-II/99 (s. Anlage 1).“

EIS-0520/2026

 „Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet (siehe Anlage 1).“

EIS-0523/2026

„Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) festgestellt.“

EIS-0524/2026

„Der Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) entlastet.“

EIS-0525/2026

„Die Beigeordneten werden für das Haushaltsjahr 2024, gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) entlastet.“

Nachfolgender Beschluss wurde abgelehnt:

EIS-0529/2026

„Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Eisenberg/Thüringen über die Erhebung der Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer in der vorliegenden Fassung mit folgenden Hebesätzen ab 01. Januar 2026:

- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)       295 v. H.

- Grundsteuer B (für Grundstücke)                                                    520 v. H.

- Gewerbesteuer                                                                                 410 v. H.“

gez. Kieslich

Bürgermeister