Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.05.2026 wird genehmigt.“
EIS-0528/2026
„Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 31.03.1999 über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen (Beschlussnummer 420-II/99 (s. Anlage 1).“
EIS-0520/2026
„Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet (siehe Anlage 1).“
EIS-0523/2026
„Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) festgestellt.“
EIS-0524/2026
„Der Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) entlastet.“
EIS-0525/2026
„Die Beigeordneten werden für das Haushaltsjahr 2024, gemäß § 25 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) entlastet.“
Nachfolgender Beschluss wurde abgelehnt:
EIS-0529/2026
„Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Eisenberg/Thüringen über die Erhebung der Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer in der vorliegenden Fassung mit folgenden Hebesätzen ab 01. Januar 2026:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 295 v. H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 520 v. H.
- Gewerbesteuer 410 v. H.“
gez. Kieslich
Bürgermeister

