Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2026 wird genehmigt.“
EIS-0514/2026
„Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wochenendhausgebiet Am Gerichtsberg / Seidelsweg“ im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der in der Anlage 1 dargestellte Geltungsbereich mit einer Fläche von etwa 2,7 ha wird begrenzt:
- im Norden durch einen landwirtschaftlichen Weg, der die Verlängerung eines Seitenarms der Straße Am Gerichtsberg bildet,
- im Osten durch Ackerflächen,
- im Süden durch Grünland und
- im Westen durch Wohngrundstücke entlang der Straße Am Gerichtsberg sowie Gartengrundstücke entlang des Seidelsweges.
Die folgenden Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches:
- Gemarkung Eisenberg, Flur 11: Flurstücke 1704/4, 1704/5, 1705/2, 1705/3, 1705/5, 1705/7, 1705/10, 1705/11, 1705/12, 1705/13, 1705/14, 1705/15, 1705/16, 1705/18, 1705/19, 1705/20, 1705/21, 1705/22, 1705/23, 1705/24, 1705/25, 1729/19 (teilweise)
- Gemarkung Eisenberg, Flur 12: Flurstücke 1781/1, 1781/3 Die allgemeinen Planungsziele sind:
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen
mindestens zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Erschließung und zur Grünordnung
- Sicherung der Wochenendhausnutzung durch Festsetzung eines Sondergebietes Wochenendhausgebiet
- Sicherung des aktuellen Bestandes an bauordnungsrechtlich genehmigten Wohngebäuden ohne zusätzliche Neuausweisung von Wohnnutzungen
- Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlich maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 je Wochenendhausparzelle
- Sicherung der Verkehrserschließung sowie der stadttechnischen Ver- und Entsorgung
- Herstellung von Voraussetzungen für die Grundstücksneuordnung (insb. zur Sicherung der Erschließung sowie zur Einhaltung der GRZ)
- Erarbeitung eines Umweltberichtes zur Erhebung der Umweltbelange und Sicherung von ggf. erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen“
EIS-0530/2026
"Überplanmäßige Ausgabe in der HHST 51102.09600000.ST-1003 – Stadtsanierung, Anlagen im Bau, Roßplatz in Höhe von 200.000,00 €. Die Deckung erfolgt mit Mitteln aus der Investitionsoffensive 2026 - 2029 (HHST 61200.69250000).“
gez. Kieslich
Bürgermeister

