Information zur Erhebung der Grundsteuer A/B, Hundesteuer & Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024

Symbolbild Finanzen

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das Jahr 2024 bleiben in der Stadt Eisenberg wie auch in den erfüllten Gemeinden Rauschwitz, Petersberg, Hainspitz, Mertendorf und Gösen gegenüber dem Jahr 2023 unverändert. Auch die Gebühr für die Straßenreinigung in der Stadt Eisenberg bleibt unverändert in der zuletzt festgesetzten Höhe bestehen.

Abgabenbescheide werden nur dann versandt, wenn sich Änderungen in der Festsetzung ergeben. Ansonsten behalten die bisherigen Bescheide auch für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um termingerechte Zahlung entsprechend den auf den Abgabenbescheiden angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates empfohlen. Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an die Kolleginnen des Steueramtes.

Telefonischer Kontakt zum Steueramt

  • 036691 / 73427 oder 036691 / 73441