Informationen zur Grundsteuer

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) beschlossen.

Damit nutzt der Freistaat die sogenannte Länderöffnungsklausel, die mit der Grundsteuerreform im Bund eingeführt wurde. Diese ermöglicht den Bundesländern eigene Landessteuergesetze einzuführen, um eine stärkere Belastung von Wohneigentum zu vermeiden.

Hintergrund ist, dass die Grundsteuerreform 2025 dazu geführt hat, dass insbesondere Privatgrundstückseigentümer (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser) deutlich höhere Grundsteuern zahlen mussten. Um diese Entwicklung abzumildern, werden die Steuermesszahlen in Thüringen zum 01. Januar 2027 angepasst. Der Grundsteuerwert bleibt dabei unverändert.

 Ab dem 1. Januar 2027 gelten die folgenden neuen Steuermesszahlen:

Wohngrundstücke:                                                     Senkung von 0,31 ‰ auf 0,23 ‰

Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke):    Erhöhung von 0,34 ‰ auf 0,59 ‰

Die Finanzämter werden voraussichtlich Mitte 2026 die geänderten Grundsteuermessbescheide an die Grundstückseigentümer versenden.

Auf Grundlage des „neuen“ Grundsteuermessbetrages aus vorgenannten Bescheiden und des gemeindlichen Hebesatzes, errechnen sich für die Grundstückseigentümer/-innen die zu leistenden Grundsteuern.

Grundsteuerwert

x

Steuermesszahl

x

Hebesatz

=

Grundsteuer

            I             I

                 Grundsteuermessbetrag

Die Grundsteuer ist eine gemeindeeigene Steuer, wonach auch die Grundsteuerbescheide durch die entsprechenden Kommunen erlassen werden, auf deren Gemeindegebiet die Grundstücke liegen.

 Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie erneut ihre Hebesätze überprüfen und ggf. neu festsetzen müssen.

Über den weiteren Verfahrensablauf und die nächsten Schritte werden wir rechtzeitig informieren. Darüber hinaus finden Sie entsprechende Informationen auf der Internetseite des Finanzministeriums Thüringen Link: https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.