Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg/Thüringen hat in seiner Sitzung am 04.06.2026 den Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen gefasst (Beschlussnummer EIS-0528/2026).
Der Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen lautet (Beschlussnummer 420-II/99):
„Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg gem. § 1 Abs. 3 BauGB in seinen Gemarkungsgrenzen. Der bereits bestätigte und rechtskräftige Flächennutzungsplan der ehern. Gemeinde Kursdorf wird in den Planentwurf integriert.“
Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Eisenberg/Thüringen.
Die räumliche Lage des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen ist aus dem nachfolgend aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.1999 für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen (dicke schwarze Linie)
Eisenberg/Thüringen, den 10.06.2026
-Siegel-
Kieslich
Bürgermeister

