Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg/Thüringen hat in seiner Sitzung am 04.06.2026 den Beschluss zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (Beschlussnummer EIS-0520/2026).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen ist im Regelverfahren aufzustellen einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Der Beschluss zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Eisenberg/Thüringen.
Die räumliche Lage des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenberg/Thüringen ist aus dem nachfolgend aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplan der Stadt Eisenberg/Thüringen (dicke schwarze Linie)
Eisenberg/Thüringen, den 10.06.2026
-Siegel-
Kieslich
Bürgermeister

