Die Stadt Eisenberg sucht Wahlhelfer

Symbolbild Wahlen

Die Stadt Eisenberg sucht freiwillige Wahlhelferinnen und -helfer für die Kommunalwahlen, Europawahlen und Wahlen zum Thüringer Landtag im kommenden Jahr 2024.

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Für welche Wahlsonntage werden Wahlhelfer gesucht?

Voraussichtlich (Noch ausstehende Bestätigung durch das Land Thüringen) finden die Wahlen an folgenden Terminen statt:

  • 26. Mai 2024 Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag)
  • 9. Juni 2024 Kommunalwahlen (ggf. Stichwahlen Bürgermeister und Landrat) und Europawahl
  • Herbst 2024 Wahlen zum Thüringer Landtag

Wie laufen die Wahlen ab?

Für die ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wahlen werden wieder zahlreiche ehrenamtliche Unterstützer in den Wahllokalen gebraucht. Für die Urnenwahlbezirke und die Briefwahlbezirke werden rund 70 Personen in Eisenberg gesucht, die die Wahlvorstände bilden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig, da alle Wahlhelferinnen und -helfer vorab in einer Schulung auf die Tätigkeit im Wahllokal vorbereitet werden. Allen Wahlhelferinnen und -helfern wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro gezahlt, bei verbundenen Wahlen erhöht sich die Entschädigung um 20,00 Euro.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelferin und -helfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Für die Kommunal- und Europawahlen heißt das, dass Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen müssen. Außerdem müssen Sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Eisenberg bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gemeldet und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Was sind die wesentlichen Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers?

  • Prüfung der Wahlberechtigungen
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Schutz des gesamten Wahlvorganges vor Störungen und Beeinflussungen
     

An wen muss ich mich wenden, wenn ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sein will?

Alle Fragen rund um das Ehrenamt Wahlhelfer beantwortet Ihnen das Hauptamt der Stadtverwaltung Eisenberg.