Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Petersberg

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Petersberg hängt gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:

  1. Aubitz, Bushaltestelle
  2. Kischlitz, Vereinshaus
  3. Petersberg, Wethau/Fußgängerbrücke
  4. Petersberg, Bushaltestelle
  5. Petersberg, im Oberdorf

öffentlich aus.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. September 2024 bis 14. Oktober 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus, Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

Dienstzeiten

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.

  • Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Eisenberg, 21. September 2024

gez. Ewald
Bürgermeisterin