Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Gösen
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen auszulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Hainspitz hängt gemäß §13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:
1. Gemeindehaus (Dorfstraße Nr. 15 – ehem. Schule)
2. Bushaltestelle Törplaer Straße - Wartehalle
3. Ecke Hausnummer 49 (alte Scheune)
4. Dorfgemeinschaftshaus – Hausnummer 43 a
öffentlich aus.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 6. November 2024 bis 20. November 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
Dienstzeiten
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
- Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Eisenberg, 30. Oktober 2024
gez. Heidrich
Bürgermeisterin