Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Hainspitz

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen auszulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan gemäß §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Gemeinde Hainspitz hängt gemäß §13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:

1. Gemeindesaal
2. Kirchstraße
3. Siedlung
4. Ecke Burgstraße
5. Döllschützer Weg - Ecke - An den Feldern
6. Seedamm - ehemaliger Konsum
7. Lindners Berg - Ecke - Klengelscher Weg

öffentlich aus.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 6. November 2024 bis 20. November 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

Dienstzeiten

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.

  • Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Eisenberg, 30. Oktober 2024

gez. Lehmann
Bürgermeister