FAQ - Häufigste Fragen zum Bauvorhaben

Sanierung Roßplatz 2. BA

In unserem FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Baumaßnahme für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, hilft Ihnen das Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg gern weiter.

Stadt Eisenberg | Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung
Markt 27
07607 Eisenberg
Tel: 036691 73-446
E-Mail: bauen@rathaus-eisenberg.de

Busbetrieb

Wird die vorhandene Bushaltstelle während der Bauzeit weiterhin angefahren?

Die bestehende Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" wird während der Bauzeit an den Standort der "alten" Bushaltestelle "Roßplatz" verlegt (Ersatzhaltestelle). Somit ist der  Busbetrieb weiter gewährleistet.  
Die neue Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" erhält einen eigenen Haltestellenbereich und  wird barrierefrei ausgebaut. Auch ist ein Buswartehäuschen vorgesehen.  

Verkehrsführung & Umleitung

Wird die Verkehrsführung nach Abschluss der Baumaßnahme geändert?

Der Verkehr auf der Mühlenstraße erhält zukünftig Vorrang vor dem Verkehr auf der  Mohrenstraße, geregelt wird dies mit einem Stoppschild sowie einer entsprechenden  Haltelinie.  

Wie wird der Verkehr während der Baumaßnahme geführt?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Es werden dabei drei innerörtliche  Umleitungen / Bauphasen unterschieden, je nach Teilbereich.

Verkehrsführung 1. Phase

Klicken Sie auf den Plan um ihn in einem neuen Fenster zu öffnen und in der vergrößerten Variante ansehen zu können.

Bild

In der ersten Umleitungsetappe wird die Mühlenstraße im Baufeld gesperrt, der Durchgangsverkehr wird über die Klosterlausnitzer Straße (L 1073) und das nachgeordnete Netz umgeleitet; der Anliegerverkehr wird über die jeweils freien Abschnitte von Mühlen- und Mohrenstraße sowie die ausgeschilderten Zufahrten geführt. 
Die Umleitungsphase 2 wird rechtzeitig hier veröffentlicht. 

Anlieferung & Umzüge

Sind die Zufahrten während der gesamten Bauzeit erreichbar?

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung (jeweils einer der drei Teilbereiche) durchgeführt.  Die Grundstücke sind jederzeit fußläufig zu erreichen, eine Zufahrt zu den Grundstücken kann  jedoch nicht sichergestellt werden. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Baufirma  möglicherweise ein Zeitfenster für eine Zufahrt eingeordnet werden. Eine rechtzeitige  Abstimmung mit der Baufirma (mindestens 14 Tage vorher) ist einzuplanen.  

Parken

Wird sich die Parkraumsituation mit der Neugestaltung der Mühlenstraße/Mohrenstraße ändern?  

Insgesamt werden zehn neue Stellflächen in Längs- (fünf Mal) bzw. in Schrägaufstellung (fünf Mal) errichtet.  

Werden Ersatzflächen zum Parken geschaffen?

Die Schaffung von Ersatzparkflächen während der Baumaßnahme wurde geprüft. Eine Bereitstellung von Ersatzparkflächen ist nicht möglich.

Werden Parkplätze im Endzustand wegfallen?

Im Bestand können ca. 27 Kraftfahrzeuge im Baubereich Roßplatz ungeordnet parken. Nach Realisierung der Maßnahme verbleiben ca. zwanzig Stellplätze, die baulich angeordnet werden. Somit entfallen sieben Stellplätze gegenüber dem Bestand. 

Wird es während der Baumaßnahme Parkverbote in den Nebenstraßen geben?

Die innerörtliche Umleitung erfolgt über das städtische Straßennetz, u. a. auch durch das  Wohngebiet "Höllkopf". Um den Verkehrsfluss sicherzustellen wird es erforderlich sein teilweise Parkverbote einzurichten.  

E-Mobilität & Ladesäulen

Werden Ladesäulen vorgesehen?

Die Errichtung von Ladesäulen wurde geprüft. Bei den Parkplätzen im Bereich Mühlenstraße/Mohrenstraße handelt es sich überwiegend um Parkplätze, die von Anliegern genutzt  werden. Bei Berücksichtigung von Ladesäulen würden diese Parkplätze wegfallen, daher wird  darauf verzichtet. Die Möglichkeit der Anordnung von Ladesäulen an anderen Standorten wird  weiter geprüft. 

Verkehrsraumgestaltung

Wird der Gehweg zukünftig nachhaltig geschützt und das widerrechtliche Parken durch Poller oder hohe Bordsteine unterbunden?

Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Zusätzliche Poller, Geländer etc. sind nicht vorgesehen.

Ist eine bauliche Trennung von Auto-, Park- und Fußverkehr vorgesehen?

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist eine bauliche Trennung mittels Hochbord vorgesehen.  
Zwischen Fahrbahn und Parkstellflächen erfolgt die bauliche Trennung mittels Rundbord.
Zwischen Parkstellflächen und Seitenflächen wiederum mittels Hochbord.  

Ist auf dem Abschnitt ein durchgängiger und separater Radweg geplant?

Aufgrund begrenzter Fahrbahnbreiten und nicht vorhandener Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern im Baubereich ist eine Anordnung eines separaten Radweges nicht möglich. Auch die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/Radweges ist aufgrund der  begrenzten Gehwegbreiten nicht planbar.  
Außerdem ist ein Anschluss an eine vorhandene Radwegeführung an den Bau-Enden nicht  gegeben.

Ver- & Entsorgung

Ist eine regelmäßige Müllabfuhr während der Baumaßnahme gewährleistet?

Mit der Abfallwirtschaft und der Baufirma wird die Müllentsorgung vor Baubeginn besprochen.  Es wird Sammelplätze geben, zu denen die Mülltonnen gebracht werden. Teilweise werden  auch die angrenzenden Straßen zu nutzen sein. Je nach Bauzustand wird dies durch die  Baufirma unterstützt.  

Werden Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung und/oder Telekommunikationsanschlüsse unterbrochen?

Im Zeitraum der Umbindungen von Hauptleitungen und Hausanschlüssen wird es technologiebedingt zu Unterbrechungen kommen. In diesem Fall werden die unmittelbar betroffenen Anwohner durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen im Voraus informiert.

Bauablauf und Bauumfang 

Wird die Baumaßnahme in mehreren Abschnitten durchgeführt?

Die Baumaßnahme wird in drei Teilbereiche/Bauphasen untergliedert. Dies ist aufgrund der erforderlichen Umleitungsführung notwendig.  

Warum werden die Straßen Ziegelgasse/Tannecker Gasse nicht gleich mit saniert? Diese sind auch in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Diese Abschnitte sollen sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme "Mühlenstraße/Mohrenstraße" anschließen. Aufgrund des umfangreichen Bauumfanges und der  erforderlichen Umleitungsführung ist eine Trennung notwendig. Entsprechende  Fördermittelzusagen stehen noch aus.  

Wird die Baustelle überwacht?

Ja, seitens der Naumburger Bauunion wird auf der Baustelle eine mobile Baustellen-Überwachung eines externen Dienstleisters eingesetzt. Diese überwacht den eingezäunten Baustellenbereich, um ein Betreten der Baustelle durch Unbefugte, Vandalismus und auch Diebstahl von teuren Rohstoffen und Werkzeugen zu verhindern. Sofern ein unbefugtes Betreten der Baustelle erkannt wird, wird der Unbefugte zum unmittelbaren Verlassen der Baustelle aufgefordert. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der kostenpflichtige Einsatz eines Wachdienstes oder auch der Polizei die Folge. Die Erziehungsberechtigten sind angehalten auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Eine Personenidentifizierung ist im Rahmen der Baustellen-Überwachung möglich.

Begrünung

Werden in diesem Abschnitt Bepflanzungen vorgenommen.  

Ja, im Bereich der Mühlenstraße besteht die Möglichkeit für die Anlage von zwei Pflanzflächen.  Es sind vier Bäume sowie Unterpflanzungen von Bodendeckern vorgesehen. Witterungsbedingt kann sich diese Maßnahme auf das Folgejahr verschieben.