Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Garten der Sinne“ Gemeinde Rauschwitz - Aufstellungsbeschluss

Ausschnitt Bebauungsplan Garten der Sinne Rauschwitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am  6. Oktober 2023 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Garten der Sinne“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 83/2 in der Flur 1 der Gemarkung Rauschwitz mit einer Fläche von ca. 1.01 ha.

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Begrenzung des Geltungsbereiches

  • Im Norden: teilweise von der Landesstraße L 1070 und dem Flurstück 59
  • Im Süden: mit der Grenze der Flurstücke 83/3 und 82/11
  • Im Osten: mit der Grenze der Flurstücke 77 u. 78, angrenzend der Landesstraße L 1070
  • Im Westen: mit der Grenze des Flurstückes 83/3
     

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht und die grundsätzlich städtebauliche Einordnung und bauplanungsrechtliche Genehmigung für die Sicherung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung des „Garten der Sinne“ in Rauschwitz zur öffentlichen u.a. auch zur pädagogischen Nutzung. 

Gefasster Beschluss

Folgender Beschluss ist im Wortlaut durch den Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz gefasst worden:

„Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz „Garten der Sinne“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 83/2, Flur 1, Gemarkung Rauschwitz mit einer Fläche von ca. 1,01 ha.

Begrenzt wird der Geltungsbereich im Wesentlichen wie folgt: im Norden teilweise von der Landesstraße L 1070 und dem Flurstück 59, im Süden durch die Flurstücke 83/3 und 82/11, im Osten durch die Flurstücke 77 und 78 sowie angrenzend die Landesstraße L 1070 und im Westen durch das Flurstück 83/3.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht und die grundsätzlich städtebauliche Einordnung und bauplanungsrechtliche Genehmigung für die Sicherung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung des „Garten der Sinne“ in Rauschwitz. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gemäß Schreiben vom 19. August 2023 zur Übernahme aller erforderlichen Kosten."

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

gez. Mentzel
Bürgermeister