Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ der Stadt Eisenberg

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Neubau eines Verwaltungsgebäudes" - Ausschnitt

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 7. September 2023 den Aufstel-lungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der vorliegende Vorentwurf in der Fassung vom 2. August 2023 bestätigt, die Begründung in der Fassung vom 2. August 2023 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ umfasst folgende Flurstücke: 2218/6 (teilweise), 2080, 2079/30, 2218/5 (teil-weise) und 1436/52 (teilweise). Begrenzt wird der Geltungsbereich im Wesentlichen: im Süden von der L 3007; im Westen von der Mönchsgasse und im Osten vom bestehenden Baustoffhandel und der Anbindung an den Kreisverkehr Saasa-Ost.

Ziel des Bebauungsplanes „Neubau eines Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ ist die Schaffung von Baurecht für das Vorhaben - Neubau eines Verwaltungsgebäudes – und die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes im innerstädtischen Bereich der Stadt Eisenberg. Es soll das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der vorliegende Vorentwurf einschließlich der Begründung in der Fassung vom 2. August 2023 liegt in der Zeit vom 6. November 2023 bis zum 8. Dezember 2023 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

Dienstzeiten

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
     

Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.

  • Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12.00 Uhr


Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Vorentwurfes des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

 

Eisenberg, 23.10.2023

gez. Kieslich
Bürgermeister